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Das Job 1x1 - häufig gestellte Fragen von Bewerbern

Gepostet am 16.10.2018
Glühbirne-Adecco-Blog

Hier gibt es Antworten zu häufig gestellten Fragen von Bewerbern zu verschiedenen Themen der Arbeitswelt: Was ist eigentlich Arbeitnehmerüberlassung? Wie funktioniert die Personalvermittlung?...

Was ist Arbeitnehmerüberlassung?

Bei einer Arbeitnehmerüberlassung, auch Zeitarbeit oder Personalleasing genannt, überlässt der Personaldienstleister seinen Arbeitnehmer einem dritten Unternehmen – dem sogenannten Entleiher. Der Arbeitnehmer erbringt seine Arbeitsleistung für dieses Unternehmen, bleibt aber weiterhin Arbeitnehmer des Personaldienstleisters.

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Grundlage der Arbeitnehmerüberlassung ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das die Überlassung eines Arbeitnehmers an einen Entleiher regelt und vor allem dem Schutz des Arbeitnehmers dient.

Arbeitnehmerüberlassungen führen häufig zu dauerhaften Arbeitsverhältnissen.

Unterscheidung von Verleiher und Entleiher

Beim Thema Arbeitnehmerüberlassung fallen häufig die Begriffe Verleiher und Entleiher. Wer genau verbirgt sich dahinter? Der Verleiher ist die Zeitarbeitsfirma oder der Personaldienstleister, bei dem der Arbeitnehmer, also der Zeitarbeitnehmer, angestellt ist. Der Verleiher überlässt den Arbeitnehmer einem dritten Unternehmen, dem Entleiher. Der Entleiher setzt den Zeitarbeitnehmer ein und ist ihm gegenüber weisungsbefugt.

Was ist ein Arbeitszeitkonto?

Das Arbeitszeitkonto ermöglicht eine flexible Verteilung der Arbeitszeit innerhalb und außerhalb der Kundeneinsätze. In dieses Arbeitszeitkonto können Plus- sowie Minusstunden eingestellt werden, eine Auszahlung von Plusstunden ist ebenso möglich wie der Ausgleich in Freizeit.

Wie funktioniert die Personalvermittlung?

Zu den Aufgaben eines Personalvermittlers gehören die Erstellung des Stellen- und Bewerberprofils, die Anzeigenschaltung und die Identifikation geeigneter Kandidaten. Er begleitet den Personalvermittlungsprozess bis hin zum Vorstellungsgespräch.

Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung

Die Personalvermittlung hat das klare Ziel, Mitarbeiter in ein Arbeitsverhältnis mit dem suchenden Unternehmen zu überführen. Im Gegensatz dazu erbringt der Arbeitnehmer bei einer Arbeitnehmerüberlassung nur seine Arbeitsleistung für ein Unternehmen, bleibt aber weiterhin Arbeitnehmer des Personaldienstleisters. Erfahren Sie mehr zur Personalvermittlung durch Adecco.

Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Auch im Zuge einer Arbeitnehmerüberlassung hat der Arbeitgeber, also der Personaldienstleister, für seine Arbeitnehmer die Sozialversicherungs- und Berufsgenossenschaftsbeiträge sowie Lohnsteuerabgaben abzuführen.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt Auskunft darüber, ob ein Personaldienstleister diesen Zahlungspflichten in der Vergangenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Bescheinigung wird von Krankenkassen, Berufsgenossenschaften oder Finanzbehörden ausgestellt. Das Risiko, in Subsidiärhaftung genommen zu werden, kann der Kunde durch Verlangen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung minimieren.

Was bedeutet Equal Pay?

Equal Pay sorgt für gleiche Bezahlung des Zeitarbeitnehmers

Equal Pay – englisch für „gleiche Bezahlung“ – steht für die finanzielle Gleichstellung eines Zeitarbeitnehmers mit einem vergleichbaren Stammmitarbeiter während der Dauer der Arbeitnehmerüberlassung.

Dieser Grundsatz ergibt sich aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und soll verhindern, dass Zeitarbeitnehmer schlechter behandelt werden als das Stammpersonal. Eine Abweichung von diesem Grundsatz ist nur über Tarifverträge möglich.

Was ist die Drehtürklausel?

Drehtürklausel sichert das Equal-Pay-Prinzip

Die Drehtürklausel ist eine gesetzliche Regelung, die ausschließen soll, dass Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern entlassen und nach kurzer Zeit als Zeitarbeitnehmer zu verschlechterten Konditionen über einen Personaldienstleister wieder eingestellt werden.

Die Drehtürklausel verhindert demnach eine Abweichung vom Equal-Pay-Prinzip durch einen Tarifvertrag. Wenn also ein Arbeitnehmer in den letzten sechs Monaten vor einer Arbeitnehmerüberlassung beim Entleiher entlassen wurde, ist eine Überlassung nur noch auf Basis des Equal-Pay-Prinzips möglich.

Wie bewerbe ich mich bei Adecco?

Bewerbung auf offene Stellen

Wenn Sie bei der Jobsuche in unseren Stellenangeboten auf eine interessante Ausschreibung stoßen und das Anforderungsprofil erfüllen, können Sie direkt Kontakt mit uns aufnehmen. Ihre E-Mail mit den Bewerbungsunterlagen richten Sie dann bitte an den in der Stellenanzeige genannten Ansprechpartner. Wir melden uns anschließend persönlich bei Ihnen.

Nennen Sie uns in Ihrer E-Mail die konkrete Stelle/Position sowie Ihren gewünschten Einsatzort und informieren Sie uns, wie Sie auf unser Stellenangebot aufmerksam geworden sind.

Initiativbewerbung

Sie haben ein klares berufliches Ziel oder einen besonderen fachlichen Schwerpunkt, finden aber nicht das passende Stellenangebot? Dann ergreifen Sie doch selbst die Initiative. Ob Student, Absolvent oder Professional – bei uns können Sie sich jederzeit auf Ihre Wunschposition bewerben! Nennen Sie uns in Ihrer Initiativbewerbung bitte den von Ihnen bevorzugten Standort.

Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen umfassen:

  • • Anschreiben
  • • Lebenslauf
  • • Zeugnisse
  • • Gehaltsvorstellung
  • • Frühester Eintrittstermin

So geht es nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen weiter:

  • • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
  • • Unsere Recruiting-Manager sichten Ihre Bewerbungsunterlagen.
  • • In einem Telefoninterview geben wir Ihnen weitere Informationen und klären grundsätzliche Fragen.
  • • Im persönlichen Gespräch bei uns vor Ort lernen wir uns noch besser kennen.
  • • Für Führungsaufgaben oder spezielle Funktionen laden wir Sie ins Assessment-Center ein.


Werden Sie Teil des weltweit führenden Personaldienstleisters und bewerben Sie sich jetzt! Unser Recruiting-Team ist für Sie da! Egal ob Praktikum, Abschlussarbeit oder Direkteinstieg – Adecco bietet Ihnen deutschlandweit eine Vielzahl an Einstiegs- und Karrierechancen in unterschiedlichen Bereichen.

Was ist eine Jobbörse?

In einer Jobbörse werden Stellenangebote verschiedener Unternehmen veröffentlicht. Online-Stellenbörsen – auch Jobportale genannt – sind häufig mit einer Stellensuche ausgestattet, die eine gezielte Suche nach bestimmten Jobangeboten ermöglicht. Die einzelnen Stellenausschreibungen beinhalten in der Regel eine Stellenbeschreibung, die einen Überblick über den jeweiligen Job und seine Aufgabenbereiche gibt.

Ob Office, Industrial oder ein anderer Bereich – die Adecco Jobsuche hält viele spannende Jobangebote bereit. Je nach Stellenausschreibung ist sowohl eine Arbeitnehmerüberlassung als auch eine Personalvermittlung möglich.

Wenn ein passendes Stellenangebot gefunden wurde, ist die Bewerbung der nächste Schritt. In unseren Bewerbungstipps haben wir die wichtigsten Aspekte der Bewerbung einmal erläutert und aufgezeigt, was es bei den Bewerbungsunterlagen, dem Anschreiben oder dem Vorstellungsgespräch zu beachten gibt.

Was regelt ein Tarifvertrag?

Der Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien. Er ist die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer und dem Kundenunternehmen.

 

Erstmals wurde im Jahr 2003 ein bundesweit geltendes mehrgliedriges Tarifwerk für die Zeitarbeit abgeschlossen. Das Tarifwerk besteht aus folgenden Tarifverträgen:

•    Manteltarifvertrag

•    Entgeltrahmentarifvertrag

•    Entgelttarifvertrag

•    elf Branchenzuschlagstarifverträge

Im September 2013 hat die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) einen neuen Tarifvertrag ausgehandelt – basierend auf den Entgelten der BAP- und iGZ-Tarifwerke mit der DGB-Tarifgemeinschaft. Im November 2016 wurde die Entgeltstruktur jedoch neu verhandelt. Die aktuellen Entgelttabellen gelten bis zum 1. Oktober 2019.

Die wesentlichen Regelungen im Tarifvertrag sind:

•    individuelle vertragliche Arbeitszeit

•    gestaffelte Tarifentgelte und Erfahrungszuschläge

•    Regelungen zu Sonderzahlung bei Nacht-, Sonn-, Feiertags- und Mehrarbeit

•    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

•    gesetzlicher Arbeitsschutz 

•    Urlaubsansprüche (gestaffelt von 24 bis 30 Tagen im Jahr)

•    Weihnachts- und Urlaubsgeld 

•    volle Sozialversicherungspflicht 

•    gesetzlicher Kündigungsschutz

 

Adecco setzt sich für ein faires Vergütungssystem ein. Den jeweils gültigen Tarifvertrag BZA/DGB bezieht Adecco in alle Arbeitsverträge mit Mitarbeitern im Kundeneinsatz ein. Durch die Festanstellung bei Adecco können Sie nach dem DGB/BAP-Tarifvertrag mit einem der höchsten Tariflöhne in der Personaldienstleistungsbranche rechnen. Darüber hinaus erhalten Sie zusätzliche deutliche Lohnzuschläge in zahlreichen Einsatzbranchen bei mittel- und langfristigen Einsätzen. Häufig führen Arbeitnehmerüberlassungen an Unternehmen auch zu dauerhaften Arbeitsverhältnissen. Adecco unterstützt Sie dabei, den richtigen Job zu finden – mit Tarifvertrag auch dauerhaft.

Adecco steht für qualitativ hochwertige Arbeitsmarktdienstleistungen, die die Eingliederungschancen von Arbeitssuchenden in den Arbeitsmarkt nachhaltig verbessern. Das hat Vorteile für Unternehmen, die Wert auf langfristige Planungssicherheit legen. Besonders auch durch die Sicherheit eines flächendeckenden Tarifvertrags kann diese Planungssicherheit für unsere Kundenunternehmen garantiert werden.

Bei Adecco sind Sie als Zeitarbeitnehmer im Rahmen des Tarifvertrags festangestellt, üben Ihre Tätigkeit aber bei einem unserer Kundenunternehmen aus. Sie erhalten von Adecco einen tariflich festgelegten Arbeitsvertrag und haben damit Anspruch auf die üblichen Sozialleistungen.

Adecco ist mit der Zertifizierung „Zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung“ ausgezeichnet: Erhöhte Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit sowie die stetige Optimierung der Angebote durch eine regelmäßige Evaluierung. Die Bescheinigung wird von der DQS ausgestellt, einer von der Bundesagentur für Arbeit anerkannten Zertifizierungsstelle.

Wie funktioniert Zeitarbeit?

Ein Zeitarbeitsunternehmen überlässt im Rahmen des  Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) Arbeitnehmer an Unternehmen, die kurzfristig zusätzliches Personal benötigen.

Zwischen dem Zeitarbeitnehmer und dem Personaldienstleister besteht ein Arbeitsvertrag, welcher jedem anderen Arbeitsvertrag gleichgestellt ist, mit der Ausnahme, dass kein fester Arbeitsort definiert ist. Der Zeitarbeitnehmer wird dementsprechend auch vom Zeitarbeitsunternehmen bezahlt und nicht vom Einsatzunternehmen.

 


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