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Der BAP-Tarifvertrag einfach erklärt: Dein Plus in der Zeitarbeit

Gepostet am 17.09.2025
BAP Tarifvertrag einfach erklaert

Alles zum BAP-Tarifvertrag: faire Löhne, Zuschläge, Urlaub & Equal Pay. So profitierst Du als Adecco-Mitarbeiter von Sicherheit, klaren Regeln und neu beschlossenen Entgelterhöhungen ab 2026! (BAP = Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister)

 

Warum der Tarifvertrag Vorteile für Dich hat

Mehr als der gesetzliche Mindestlohn: Seit dem 01. März 2025 gilt in der Zeitarbeit ein Mindestlohn von 14,53 € pro Stunde. Damit liegt er über dem gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 €. In den oberen Entgeltgruppen (z. B. EG 9) sind Stundensätze von über 27 € möglich – weit über Branchen- und Mindestlohn.

NEU: Der neue Entgelttarifvertrag für die Zeitarbeit hat eine Laufzeit von 24 Monaten und gilt vom 01. Oktober 2025 bis zum 30. September 2027. So ergeben sich für Dich künftig bessere Entgelte, die sich stufenweise erhöhen:

  • zum 01. Januar 2026 um 2,99 %

  • zum 01. September 2026 um weitere 2,5 %

  • zum 01. April 2027 um weitere 3,5 %

Mehr Geld im Einsatz: Branchenzuschläge gleichen die Entgelte an das Niveau der Stammbelegschaft im Kundenbetrieb an – bis spätestens nach 15 Monaten tarifliches Equal Pay.

Planbarkeit & Extras: 35-Stunden-Woche im Schnitt, Arbeitszeitkonto, Nacht-, Sonntags-, Feiertagszuschläge, Urlaubs- & Weihnachtsgeld.

 

Was regelt der BAP-Tarif konkret?

Zeitarbeitnehmer haben grundsätzlich die gleichen Rechte wie andere Beschäftigte. Die Tarifverträge der BAP/DGB-Tarifgemeinschaft (BAP = Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister) legen zusätzlich Mindestbedingungen fest, die nicht unterschritten werden dürfen und den Arbeitnehmern Sicherheit geben.

Sie regeln wichtige Punkte wie Arbeitszeit, Urlaub, Zuschläge, Jahressonderzahlungen und Vergütung.

Das Entgeltsystem besteht aus neun Gruppen, die sich nach der ausgeübten Tätigkeit richten und durch Erfahrungs- oder Branchenzuschläge ergänzt werden können.

Außerdem erhalten die Beschäftigten ein regelmäßiges Monatsentgelt, individuelle Vereinbarungen zur Arbeitszeit sind möglich, und ein flexibles Arbeitszeitkonto sorgt dafür, dass Mehr- oder Minderstunden ausgeglichen werden können.

Damit schaffen die Tarifverträge klare Regeln für faire und verlässliche Arbeitsbedingungen in der Zeitarbeit (BAP/DGB-Tarifgemeinschaft, 2025).

👉 Für Dich heißt das, dass wir Dir transparente Bedingungen ab Tag 1 bieten.

 

Branchenzuschläge & Equal Pay – wie Du Schritt für Schritt mehr verdienst

Für aktuell elf Branchen gibt es Zuschlagstarifverträge (siehe Tabelle). Der Zuschlag steigt je nach Dauer im selben Kundenbetrieb in Stufen. Spätestens nach 15 Monaten erreichst Du das tarifliche Equal Pay (Arbeitsbedingungen vergleichbar zur Stammbelegschaft).

💡 Praxisbeispiel IG Metall (Metall- und Elektroindustrie):

  • Einstieg in EG 3: 16,21 € pro Stunde

  • Nach 6 Wochen: +15 % Zuschlag → 18,64 €

  • Nach 3 Monaten: +20 % Zuschlag → 19,45 €

  • Nach 5 Monaten: +30 % Zuschlag → 21,07 €

  • Nach 7 Monaten: +45 % Zuschlag → 23,51 €

  • Nach 9 Monaten: +50 % Zuschlag → 24,32 €

  • Nach 15 Monaten: +65 % Zuschlag → 26,74 €

👉 So steigert sich Dein Stundenlohn Schritt für Schritt – bis Du nach 15 Monaten auf dem Niveau der Stammbelegschaft (Equal Pay) angekommen bist.

Branchenzuschläge und Equal Pay in der Zeitarbeit

 

Übersicht Branchenzuschlagstarifverträge

Tarifvertrag über Branchenzuschläge abgeschlossen mit Inkrafttreten
TV BZ ME (Metall- und Elektroindustrie) IG Metall 01. November 2012
TV BZ HK (Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie) IG Metall 01. April 2013
TV BZ TB (Textil- und Bekleidungsindustrie) IG Metall 01. April 2013
TV BZ Chemie (Chemische Industrie) IGBCE 01. November 2012
TV BZ Kunststoff (Kunststoff verarbeitende Industrie) IGBCE 01. Januar 2013
TV BZ Kautschuk (Kautschukindustrie) IGBCE 01. Januar 2013
TV BZ PE - gewerblich (Papier erzeugende Industrie) IGBCE 01. Juli 2014
TV BZ KS (Kali- und Steinsalzbergbau) IGBCE 01. Juli 2014
TV BZ PPK (Papier, Pappe, Kunststoffe verarbeitende Industrie) ver.di 01. Mai 2013
TV BZ Druck - gewerblich (Druckindustrie) ver.di 01. Juli 2013
TV BZ Eisenbahn (Schienenverkehrsbereich) EVG 01. April 2013

Tabelle 1: Branchenzuschläge in der Zeitarbeit (Schwellenwerte und Höhe) gemäß BAP/DGB-Tarifgemeinschaft, abgerufen von Personaldienstleister.de, Stand 2025.

 

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Dein Stundenlohn im Tarif – Entgeltgruppen

Die Einstufung hängt von der tatsächlichen Tätigkeit ab – sie reicht von einfachen Anlerntätigkeiten (EG 1/2) bis zu Aufgaben auf Fachkräfte- oder Hochschulniveau (EG 8/9). Ab dem 01. März 2025 gelten zum Beispiel folgende Stundensätze: EG 3: 16,21 €, EG 4: 17,14 €, EG 5: 19,21 €. Je nach Branche kommen zusätzliche Zuschläge hinzu, die den Lohn nach und nach erhöhen – bis zum tariflichen Equal Pay. Die Eingruppierung erfolgt passend zur jeweiligen Aufgabe, damit sie fair und nachvollziehbar bleibt. Wir ordnen Dich passend zu deiner Aufgabe ein – fair und nachvollziehbar.

 

Entgelttabelle gesamtes Tarifgebiet ab 01. März 2025

Entgeltgruppe Stundensatz 1,50%
(> 9 Monate)
3,00%
(> 12 Monate)
EG 1 14,53 € 14,75 € 14,97 €
EG 2a 14,85 € 15,07 € 15,30 €
EG 2b 15,23 € 15,46 € 15,69 €
EG 3 16,21 € 16,45 € 16,70 €
EG 4 17,14 € 17,40 € 17,65 €
EG 5 19,21 € 19,50 € 19,79 €
EG 6 21,33 € 21,65 € 21,97 €
EG 7 24,82 € 25,19 € 25,56 €
EG 8 26,57 € 26,97 € 27,37 €
EG 9 27,87 € 28,29 € 28,71 €

Tabelle 2: Aktuelle Entgelttabellen der Zeitarbeit: Stundenentgelte nach Entgeltgruppen (EG) gemäß GVP (abgerufen von Personal-dienstleister.de, Stand 2025, Entgelttabellen).

 

Kleines Rechenbeispiel zur Orientierung:
Wenn Du in EG 3 mit 16,21 € pro Stunde startest, erhältst Du in einer Branche mit Zuschlag zum Beispiel bei +1,5 % schon 16,45 € und bei +3,0 % sogar 16,70 €. Die genauen Beträge teilen wir dir immer vor Beginn deines Einsatzes mit.

 

Arbeitszeit, Zeitkonto & Zuschläge – so bleibt's fair im Alltag

  • Arbeitszeit: Im Tarif üblich sind 35 Std. pro Woche (durchschnittlich über 12 Monate). Passt der Kundenbetrieb mit längerer Wochenarbeitszeit zu Dir, kann das vertraglich angepasst werden.

  • Arbeitszeitkonto: Plus-/Minusstunden werden erfasst (in der Regel maximal 200 Plusstunden, mit Sicherungspflichten ab >150 h). Ausgleich geschieht meist über Freizeit, anteilig auch Auszahlung möglich.

  • Mehrarbeit: Zuschlagspflicht ab >15 % über deiner Monats-Sollzeit; +25 % Zuschlag auf das Tarifstundenentgelt.

  • Nacht/Sonntag/Feiertag: Zuschläge gemäß Kundenbetrieb, bis zu 25 % (Nacht), 50 % (Sonntag) und 100 % (Feiertage/24. Dezember & 31. Dezember nach 14 Uhr).

  • Wegezeit/Übernachtung: Bei sehr langen Anfahrten können Wegezeiten anteilig vergütet bzw. Übernachtungskosten übernommen werden.

 

Urlaub, Weihnachtsgeld & Vorteil als Gewerkschaftsmitglied

Mitarbeiter in der Zeitarbeit haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, dessen Dauer sich nach der Betriebszugehörigkeit richtet. So steigt der Urlaubsanspruch nach einigen Jahren kontinuierlich an. Zusätzlich gibt es Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, die sich ebenfalls nach der Dauer der Zugehörigkeit berechnen.

Wer zum Beispiel nach sechs Monaten im Betrieb ist, erhält im Jahr 2025 ein Urlaubsgeld von 222,82 €, ab dem zweiten Jahr steigt dieser Betrag auf 334,23 € und ab dem vierten Jahr sogar auf 445,63 €.

Das Urlaubsgeld wird im Juni ausgezahlt, das Weihnachtsgeld im November.

Gewerkschaftsmitglied sein lohnt sich, denn Gewerkschaftsmitglieder bekommen höhere Beträge beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld. (GVP, 2025).

Auszahlung: Urlaubsgeld in der Regel mit der Juni-Abrechnung, Weihnachtsgeld mit der November-Abrechnung.

Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld in der Zeitarbeit

 

Jetzt bewerben und von allen Vorteilen profitieren

 

Was heißt das für Dich als Kandidat konkret?

Du bist kurz vor dem Einsatz oder wartest auf Rückmeldung? Gut zu wissen:

  • Transparenz ab Start: Wir sagen Dir vor Vertragsunterschrift, in welcher Entgeltgruppe (EG) Du startest, welche Branchenzuschläge greifen könnten und wie sich Dein Lohn über die Einsatzdauer entwickelt.

  • Planbare Rahmenbedingungen: Zeitkonto, Zuschläge und Urlaubsregelungen sind tariflich fixiert – keine Überraschungen.

  • Fairnessprinzip: Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz schreibt vor, dass Zeitarbeitnehmer bei den wichtigsten Arbeitsbedingungen gleichgestellt sein müssen. Tarifverträge schaffen dafür klare und rechtssichere Regelungen und ermöglichen durch Branchenzuschläge schrittweise den Übergang zum tariflichen Equal Pay.

 

Formale Hinweise (Stand 2025)

Die BAP/DGB-Tarifverträge gelten noch bis zum 31. Dezember 2025. Ab dem 01. Januar 2026 werden sie durch die DGB/GVP-Tarifwerke ersetzt. Für Dich ändert sich dadurch nichts an den Schutzregelungen. Die Entgelttabellen sind nach Stufen geordnet (Oktober 2024 / März 2025). Wir berücksichtigen dabei immer den für Dich aktuell gültigen Satz.

Die Entgelttabellen haben Stufen (Oktober 2024 / März 2025). Wir rechnen stets mit dem für Dich aktuellen Satz.

 

FAQ rund um den BAP Tarifvertrag


Was ist der BAP-Tarifvertrag – und gilt er für mich?

Dieser Vertrag des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister regelt u. a. Eingruppierung (EG1–EG9), Entgelte, Arbeitszeit/Arbeitszeitkonto, Zuschläge, Urlaub & Sonderzahlungen – und er gilt für tarifgebundene Unternehmen wie Adecco.

Verdiene ich mehr in der Zeitarbeit?

In der Zeitarbeit gibt es eine eigene Lohnuntergrenze. Seit dem 01. März 2025 beträgt diese 14,53 € pro Stunde. Damit liegt sie deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 €.

Wie werde ich eingruppiert (EG)?

Nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit – nicht nach Ausbildungstitel. Beispielwerte ab 01. März 2025:
• EG1: 14,53 €
• EG3: 16,21 €
• EG5: 19,21 €

Was sind Branchenzuschläge?

Prozentaufschläge je Einsatzdauer beim selben Kundenbetrieb. Je nach Branche Stufen (z. B. 15 % → 20 % → 30 % → 45 % → 50 % → 65 %). Spätestens nach 15 Monaten: tarifliches Equal Pay.

Was ist Equal Pay und bekomme ich es automatisch?

Equal Pay bedeutet, dass Du ab diesem Zeitpunkt den gleichen Lohn erhältst wie vergleichbare Mitarbeiter der Stammbelegschaft im Kundenbetrieb. Und ja – Du erhältst es automatisch: Entweder über den Branchenzuschlagstarifvertrag in der letzten Stufe (nach 15 Monaten) oder, falls für Deinen Einsatz kein Branchenzuschlagstarifvertrag gilt, dann gesetzlich bereits nach 9 Monaten.

Wie viel arbeite ich pro Woche – und was ist das Zeitkonto?

Regel: 35 Std./Woche (151,67 Std./Monat). Abweichungen sind möglich. Dein Zeitkonto erfasst Plus- und Minusstunden (max. 200 Plusstunden). Dein Guthaben ist immer abgesichert – ab 150 Stunden sogar mit besonderen Sicherungsvorschriften.

Ab wann gibt's Mehrarbeitszuschlag?

Wenn Deine Monats-Sollzeit um >15 % überschritten wird: +25 % auf das Tarifstundenentgelt.

Welche Zuschläge gibt's für Nacht/Sonntag/Feiertag?
  • Nacht: bis 25 %
  • Sonntag: bis 50 %
  • Feiertag / 24.12. & 31.12. nach 14 Uhr: bis 100 %

(abhängig vom Kundenbetrieb, tariflich begrenzt)

Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld – wie hoch?
  • Ab 6. Monat: 222,82 €
  • Ab 4. Jahr: 445,63 €
  • DGB-Mitglieder: bis 557,04 €

Weihnachtsgeld analog, meist Auszahlung im November.

Zählen Branchenzuschläge beim Krank- oder Urlaubsentgelt?

Ja, bei der Durchschnittsberechnung der letzten 3 Monate werden tarifliche Bestandteile und Branchenzuschläge berücksichtigt.

Was passiert mit meinem Zeitkonto, wenn ich gehe?

Plusstunden werden ausgezahlt.

Minusstunden können bei Eigenkündigung bis 35 Std. verrechnet werden (wenn Nacharbeit nicht möglich ist).

Gibt es zusätzliche einsatzbezogene Zuschläge ohne Branche?

Ja – sofern für den Einsatz kein Branchenzuschlagstarifvertrag gilt: +1,5 % nach 9 Monaten und +3,0 % nach 12 Monaten ununterbrochener Tätigkeit beim gleichen Kunden. (Quelle: Entgelttarifvertrag BAP/DGB, Stand 2025)

Wie lange gelten die aktuellen Tabellen?

Die Entgelttabellen gelten aktuell ab 01.10.2024 bzw. 01.03.2025. Ab dem 30.09.2025 kann der Entgelttarifvertrag neu verhandelt werden – wie in der Vergangenheit üblich, werden die Entgelte dann regelmäßig überprüft und angepasst. Für Dich gilt immer der aktuelle, verbindliche Tarifstand.

Literaturverzeichnis

BAP/DGB-Tarifgemeinschaft. (2025). Branchenzuschläge. Abgerufen am 18. September 2025 von https://personaldienstleister.de/personaldienstleistungen/zeitarbeit/tarif/branchenzuschlaege/

BAP/DGB-Tarifgemeinschaft. (2025). Manteltarifvertrag Zeitarbeit BAP/DGB-Tarifgemeinschaft. Abgerufen am 18. September 2025 von https://personaldienstleister.de/personaldienstleistungen/zeitarbeit/tarif/basistarifwerk/

GVP (Gesamtverband der Personaldienstleister). (2025). 250730_GVP_Basistarifwerk_BAP [PDF]. Abgerufen am 18. September 2025 von https://personaldienstleister.de/personaldienstleistungen/zeitarbeit/tarif/basistarifwerk/

GVP (Gesamtverband der Personaldienstleister). (2025). Entgelttabellen. Abgerufen am 18. September 2025 von https://personaldienstleister.de/personaldienstleistungen/zeitarbeit/tarif/entgelttabellen/

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