Warum der Tarifvertrag Vorteile für Dich hat
Besser als Mindestlohn: In der Zeitarbeit gilt eine Lohnuntergrenze – seit dem 01. März 2025 liegt diese bei 14,53 €/h (über der gesetzlichen von 12,82 €). Und: In den oberen Entgeltgruppen (z. B. EG 9) sind Stundensätze von über 27 € möglich – weit über Branchen- und Mindestlohn.
NEU: Der neue Entgelttarifvertrag für die Zeitarbeit hat eine Laufzeit von 24 Monaten und gilt vom 01. Oktober 2025 bis zum 30. September 2027. So ergeben sich für Dich künftig bessere Entgelte, die sich stufenweise erhöhen:
- zum 01. Januar 2026 um 2,99 %
- zum 01. September 2026 um weitere 2,5 %
- zum 01. April 2027 um weitere 3,5 %
Mehr Geld im Einsatz: Branchenzuschläge gleichen die Entgelte an das Niveau der Stammbelegschaft im Kundenbetrieb an – bis spätestens nach 15 Monaten tarifliches Equal Pay.
Planbarkeit & Extras: 35-Std-Woche im Schnitt, Arbeitszeitkonto, Nacht-, Sonntags-, Feiertagszuschläge, Urlaubs- & Weihnachtsgeld.
* Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister
Was regelt der BAP-Tarif konkret?
Der BAP/DGB-Tarif regelt unter anderem Arbeitszeit (in der Regel 35 Std. pro Woche bzw. 151,67 Std. pro Monat, Zeitkonten, Zuschläge, Urlaub & Jahressonderzahlungen, Entgeltgruppen (EG) 1 – 9, einsatzbezogene Zuschläge und damit den verbindlichen Rahmen für ein faires, abgesichertes Arbeitsverhältnis. (Quelle: Manteltarifvertrag Zeitarbeit BAP/DGB-Tarifgemeinschaft, Stand 2025)
👉 Für Dich heißt das, dass wir Dir transparente Bedingungen ab Tag 1 bieten.
Mehr als nur Mindestlohn: die Lohnuntergrenze
Schon vor dem gesetzlichen Mindestlohn gab es in der Zeitarbeit eine eigene, allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze. Seit 01. März 2025: 14,53 € pro Stunde. Diese liegt deutlich über der gesetzlichen von 12,82 € (01. Januar 2025).
Branchenzuschläge & Equal Pay – wie Du Schritt für Schritt mehr verdienst
Für aktuell elf Branchen gibt es Zuschlagstarifverträge (siehe Tabelle). Der Zuschlag steigt je nach Dauer im selben Kundenbetrieb in Stufen. Spätestens nach 15 Monaten erreichst Du das tarifliche Equal Pay (Arbeitsbedingungen vergleichbar zur Stammbelegschaft).
💡 Praxisbeispiel IG Metall (Metall- und Elektroindustrie):
- Einstieg in EG 3: 16,21 € pro Stunde
- Nach 6 Wochen: +15 % Zuschlag → 18,64 €
- Nach 3 Monaten: +20 % Zuschlag → 19,45 €
- Nach 5 Monaten: +30 % Zuschlag → 21,07 €
- Nach 7 Monaten: +45 % Zuschlag → 23,51 €
- Nach 9 Monaten: +50 % Zuschlag → 24,32 €
- Nach 15 Monaten: +65 % Zuschlag → 26,74 €
👉 So steigert sich Dein Stundenlohn Schritt für Schritt – bis Du nach 15 Monaten auf dem Niveau der Stammbelegschaft (Equal Pay) angekommen bist.
Übersicht - Branchenzuschlagstarifverträge
Tarifvertrag über Branchenzuschläge |
abgeschlossen mit: |
Inkrafttreten |
TV BZ ME (Metall- und Elektroindustrie) |
IG Metall |
01. November 2012 |
TV BZ HK (Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie) |
IG Metall |
01. April 2013 |
TV BZ TB (Textil- und Bekleidungsindustrie) |
IG Metall |
01. April 2013 |
TV BZ Chemie (Chemische Industrie) |
IGBCE |
01. November 2012 |
TV BZ Kunststoff (Kunststoff verarbeitende Industrie) |
IGBCE |
01. Januar 2013 |
TV BZ Kautschuk (Kautschukindustrie) |
IGBCE |
01. Januar 2013 |
TV BZ PE - gewerblich (Papier erzeugende Industrie) |
IGBCE |
01. Juli 2014 |
TV BZ KS (Kali- und Steinsalzbergbau) |
IGBCE |
01. Juli 2014 |
TV BZ PPK (Papier, Pappe, Kunststoffe verarbeitende Industrie) |
ver.di |
01. Mai 2013 |
TV BZ Druck - gewerblich (Druckindustrie) |
ver.di |
01. Juli 2013 |
TV BZ Eisenbahn (Schienenverkehrsbereich) |
EVG |
01. April 2013 |
Ja, ich will auch Equal Pay nutzen!
Dein Stundenlohn im Tarif – Entgeltgruppen (EG 1–9)
Die Eingruppierung richtet sich nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit – von einfachen Anlerntätigkeiten (EG 1/2) bis zu Fachkräfte- oder Uni-Niveau (EG 8/9). Ab 01. März 2025 liegen die Stundensätze z. B. bei EG 3: 16,21 €, EG 4: 17,14 €, EG 5: 19,21 €. Je nach Branche kommen darauf zusätzlich noch Zuschläge, die Deinen Lohn Schritt für Schritt erhöhen – bis hin zum tariflichen Equal Pay. Wir ordnen Dich passend zu deiner Aufgabe ein – fair und nachvollziehbar.
Entgelttabelle gesamtes Tarifgebiet ab 01.03.2025
Entgeltgruppe |
Stundensatz |
1,50% (> 9 Monate) |
3,00% (> 12 Monate) |
EG 1 |
14,53 € |
14,75 € |
14,97 € |
EG 2a |
14,85 € |
15,07 € |
15,30 € |
EG 2b |
15,23 € |
15,46 € |
15,69 € |
EG 3 |
16,21 € |
16,45 € |
16,70 € |
EG 4 |
17,14 € |
17,40 € |
17,65 € |
EG 5 |
19,21 € |
19,50 € |
19,79 € |
EG 6 |
21,33 € |
21,65 € |
21,97 € |
EG 7 |
24,82 € |
25,19 € |
25,56 € |
EG 8 |
26,57 € |
26,97 € |
27,37 € |
EG 9 |
27,87 € |
28,29 € |
28,71 € |
Mini-Rechenbeispiel (nur zur Orientierung):
Start in EG 3 (16,21 €). In einer Branche mit Zuschlag würdest Du bei +1,5 % Zuschlag 16,45 € verdienen, bei +3,0 % Zuschlag 16,70 € – je nach Branche/Stufe. Exakte Sätze nennen wir Dir vor Einsatzbeginn.
Arbeitszeit, Zeitkonto & Zuschläge – so bleibt's fair im Alltag
- Arbeitszeit: Im Tarif üblich sind 35 Std. pro Woche (durchschnittlich über 12 Monate). Passt der Kundenbetrieb mit längerer Wochenarbeitszeit zu Dir, kann das vertraglich angepasst werden.
- Arbeitszeitkonto: Plus-/Minusstunden werden erfasst (in der Regel maximal 200 Plusstunden, mit Sicherungspflichten ab >150 h). Ausgleich geschieht meist über Freizeit, anteilig auch Auszahlung möglich.
- Mehrarbeit: Zuschlagspflicht ab >15 % über deiner Monats-Sollzeit; +25 % Zuschlag auf das Tarifstundenentgelt.
- Nacht/Sonntag/Feiertag: Zuschläge gemäß Kundenbetrieb, bis zu 25 % (Nacht), 50 % (Sonntag) und 100 % (Feiertage/24. Dezember & 31. Dezember nach 14 Uhr).
- Wegezeit/Übernachtung: Bei sehr langen Anfahrten können Wegezeiten anteilig vergütet bzw. Übernachtungskosten übernommen werden.
Urlaub, Weihnachtsgeld & Vorteil als Gewerkschaftsmitglied
Nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit erhältst Du Urlaubsgeld (steigt mit Dauer).
2025: z. B. 222,82 € ab dem 6. Monat; 445,63 € ab dem 4. Jahr.
Gewerkschaftsmitglieder (DGB) bekommen einen Mitgliedervorteil – z. B. Urlaubsgeld 2025 bis 557,04 € ab dem 4. Jahr.
Auszahlung: Urlaubsgeld in der Regel mit der Juni-Abrechnung, Weihnachtsgeld mit der November-Abrechnung.
Jetzt bewerben und von allen Vorteilen profitieren
Was heißt das für Dich als Kandidat konkret?
Du bist kurz vor dem Einsatz oder wartest auf Rückmeldung? Gut zu wissen:
- Transparenz ab Start: Wir sagen Dir vor Vertragsunterschrift, in welcher EG Du startest, welche Branchenzuschläge greifen könnten und wie sich Dein Lohn über die Einsatzdauer entwickelt.
- Planbare Rahmenbedingungen: Zeitkonto, Zuschläge & Urlaubsregelungen sind tariflich fixiert – keine Überraschungen.
- Fairnessprinzip: Das Arbeitnehmerüberlassungs-Gesetz verlangt Gleichstellung der wesentlichen Arbeitsbedingungen; Tarifverträge eröffnen klare, rechtssichere Regeln und führen über Branchenzuschläge zum tariflichen Equal Pay.
Noch zwei formale Hinweise (Stand 2025)
Die BAP/DGB-Tarifverträge gelten in der bekannten Form bis 31. Dezember 2025; ab 01. Januar 2026 treten die DGB/GVP-Tarifwerke an deren Stelle. Für Dich bleibt die Schutzlogik unverändert.
Die Entgelttabellen haben Stufen (Oktober 2024 / März 2025). Wir rechnen stets mit dem für Dich aktuellen Satz.
FAQ – BAP Tarifvertrag
Dieser Vertrag des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister regelt u. a. Eingruppierung (EG1–EG9), Entgelte, Arbeitszeit/Arbeitszeitkonto, Zuschläge, Urlaub & Sonderzahlungen – und er gilt für tarifgebundene Unternehmen wie Adecco.
Weil in der Zeitarbeit eine Lohnuntergrenze gilt: seit 01. März 2025 14,53 €/h (gesetzlich: 12,82 €).
Nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit – nicht nach Ausbildungstitel. Beispielwerte ab 01.03.2025:
• EG1: 14,53 €
• EG3: 16,21 €
• EG5: 19,21 €
Prozentaufschläge je Einsatzdauer beim selben Kundenbetrieb. Je nach Branche Stufen (z. B. 15 % → 20 % → 30 % → 45 % → 50 % → 65 %). Spätestens nach 15 Monaten: tarifliches Equal Pay.
Equal Pay bedeutet, dass Du ab diesem Zeitpunkt den gleichen Lohn erhältst wie vergleichbare Mitarbeiter der Stammbelegschaft im Kundenbetrieb. Und ja – Du erhältst es automatisch: Entweder über den Branchenzuschlagstarifvertrag in der letzten Stufe (nach 15 Monaten) oder, falls für Deinen Einsatz kein Branchenzuschlagstarifvertrag gilt, dann gesetzlich bereits nach 9 Monaten.
Regel: 35 Std./Woche (151,67 Std./Monat). Abweichungen sind möglich. Dein Zeitkonto erfasst Plus- und Minusstunden (max. 200 Plusstunden). Dein Guthaben ist immer abgesichert – ab 150 Stunden sogar mit besonderen Sicherungsvorschriften.
Wenn Deine Monats-Sollzeit um >15 % überschritten wird: +25 % auf das Tarifstundenentgelt.
- Nacht: bis 25 %
- Sonntag: bis 50 %
- Feiertag / 24.12. & 31.12. nach 14 Uhr: bis 100 %
(abhängig vom Kundenbetrieb, tariflich begrenzt)
- Ab 6. Monat: 222,82 €
- Ab 4. Jahr: 445,63 €
- DGB-Mitglieder: bis 557,04 €
Weihnachtsgeld analog, meist Auszahlung im November.
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