Warum der Tarifvertrag Vorteile für Dich hat
Mehr als der gesetzliche Mindestlohn: Seit dem 01. März 2025 gilt in der Zeitarbeit ein Mindestlohn von 14,53 € pro Stunde. Damit liegt er über dem gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 €. In den oberen Entgeltgruppen (z. B. EG 9) sind Stundensätze von über 27 € möglich – weit über Branchen- und Mindestlohn.
NEU: Der neue Entgelttarifvertrag für die Zeitarbeit hat eine Laufzeit von 24 Monaten und gilt vom 01. Oktober 2025 bis zum 30. September 2027. So ergeben sich für Dich künftig bessere Entgelte, die sich stufenweise erhöhen:
- zum 01. Januar 2026 um 2,99 %
- zum 01. September 2026 um weitere 2,5 %
- zum 01. April 2027 um weitere 3,5 %
Mehr Geld im Einsatz: Branchenzuschläge gleichen die Entgelte an das Niveau der Stammbelegschaft im Kundenbetrieb an – bis spätestens nach 15 Monaten tarifliches Equal Pay.
Planbarkeit & Extras: 35-Stunden-Woche im Schnitt, Arbeitszeitkonto, Nacht-, Sonntags-, Feiertagszuschläge, Urlaubs- & Weihnachtsgeld.
Was regelt der BAP-Tarif konkret?
Zeitarbeitnehmer haben grundsätzlich die gleichen Rechte wie andere Beschäftigte. Die Tarifverträge der BAP/DGB-Tarifgemeinschaft (BAP = Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister) legen zusätzlich Mindestbedingungen fest, die nicht unterschritten werden dürfen und den Arbeitnehmern Sicherheit geben.
Sie regeln wichtige Punkte wie Arbeitszeit, Urlaub, Zuschläge, Jahressonderzahlungen und Vergütung.
Das Entgeltsystem besteht aus neun Gruppen, die sich nach der ausgeübten Tätigkeit richten und durch Erfahrungs- oder Branchenzuschläge ergänzt werden können.
Außerdem erhalten die Beschäftigten ein regelmäßiges Monatsentgelt, individuelle Vereinbarungen zur Arbeitszeit sind möglich, und ein flexibles Arbeitszeitkonto sorgt dafür, dass Mehr- oder Minderstunden ausgeglichen werden können.
Damit schaffen die Tarifverträge klare Regeln für faire und verlässliche Arbeitsbedingungen in der Zeitarbeit (BAP/DGB-Tarifgemeinschaft, 2025).
👉 Für Dich heißt das, dass wir Dir transparente Bedingungen ab Tag 1 bieten.
Branchenzuschläge & Equal Pay – wie Du Schritt für Schritt mehr verdienst
Für aktuell elf Branchen gibt es Zuschlagstarifverträge (siehe Tabelle). Der Zuschlag steigt je nach Dauer im selben Kundenbetrieb in Stufen. Spätestens nach 15 Monaten erreichst Du das tarifliche Equal Pay (Arbeitsbedingungen vergleichbar zur Stammbelegschaft).
💡 Praxisbeispiel IG Metall (Metall- und Elektroindustrie):
- Einstieg in EG 3: 16,21 € pro Stunde
- Nach 6 Wochen: +15 % Zuschlag → 18,64 €
- Nach 3 Monaten: +20 % Zuschlag → 19,45 €
- Nach 5 Monaten: +30 % Zuschlag → 21,07 €
- Nach 7 Monaten: +45 % Zuschlag → 23,51 €
- Nach 9 Monaten: +50 % Zuschlag → 24,32 €
- Nach 15 Monaten: +65 % Zuschlag → 26,74 €
👉 So steigert sich Dein Stundenlohn Schritt für Schritt – bis Du nach 15 Monaten auf dem Niveau der Stammbelegschaft (Equal Pay) angekommen bist.
Übersicht Branchenzuschlagstarifverträge
| Tarifvertrag über Branchenzuschläge |
abgeschlossen mit |
Inkrafttreten |
| TV BZ ME (Metall- und Elektroindustrie) |
IG Metall |
01. November 2012 |
| TV BZ HK (Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie) |
IG Metall |
01. April 2013 |
| TV BZ TB (Textil- und Bekleidungsindustrie) |
IG Metall |
01. April 2013 |
| TV BZ Chemie (Chemische Industrie) |
IGBCE |
01. November 2012 |
| TV BZ Kunststoff (Kunststoff verarbeitende Industrie) |
IGBCE |
01. Januar 2013 |
| TV BZ Kautschuk (Kautschukindustrie) |
IGBCE |
01. Januar 2013 |
| TV BZ PE - gewerblich (Papier erzeugende Industrie) |
IGBCE |
01. Juli 2014 |
| TV BZ KS (Kali- und Steinsalzbergbau) |
IGBCE |
01. Juli 2014 |
| TV BZ PPK (Papier, Pappe, Kunststoffe verarbeitende Industrie) |
ver.di |
01. Mai 2013 |
| TV BZ Druck - gewerblich (Druckindustrie) |
ver.di |
01. Juli 2013 |
| TV BZ Eisenbahn (Schienenverkehrsbereich) |
EVG |
01. April 2013 |
Tabelle 1: Branchenzuschläge in der Zeitarbeit (Schwellenwerte und Höhe) gemäß BAP/DGB-Tarifgemeinschaft, abgerufen von Personaldienstleister.de, Stand 2025.
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Dein Stundenlohn im Tarif – Entgeltgruppen
Die Einstufung hängt von der tatsächlichen Tätigkeit ab – sie reicht von einfachen Anlerntätigkeiten (EG 1/2) bis zu Aufgaben auf Fachkräfte- oder Hochschulniveau (EG 8/9). Ab dem 01. März 2025 gelten zum Beispiel folgende Stundensätze: EG 3: 16,21 €, EG 4: 17,14 €, EG 5: 19,21 €. Je nach Branche kommen zusätzliche Zuschläge hinzu, die den Lohn nach und nach erhöhen – bis zum tariflichen Equal Pay. Die Eingruppierung erfolgt passend zur jeweiligen Aufgabe, damit sie fair und nachvollziehbar bleibt. Wir ordnen Dich passend zu deiner Aufgabe ein – fair und nachvollziehbar.
Entgelttabelle gesamtes Tarifgebiet ab 01. März 2025
| Entgeltgruppe |
Stundensatz |
1,50% (> 9 Monate) |
3,00% (> 12 Monate) |
| EG 1 |
14,53 € |
14,75 € |
14,97 € |
| EG 2a |
14,85 € |
15,07 € |
15,30 € |
| EG 2b |
15,23 € |
15,46 € |
15,69 € |
| EG 3 |
16,21 € |
16,45 € |
16,70 € |
| EG 4 |
17,14 € |
17,40 € |
17,65 € |
| EG 5 |
19,21 € |
19,50 € |
19,79 € |
| EG 6 |
21,33 € |
21,65 € |
21,97 € |
| EG 7 |
24,82 € |
25,19 € |
25,56 € |
| EG 8 |
26,57 € |
26,97 € |
27,37 € |
| EG 9 |
27,87 € |
28,29 € |
28,71 € |
Tabelle 2: Aktuelle Entgelttabellen der Zeitarbeit: Stundenentgelte nach Entgeltgruppen (EG) gemäß GVP (abgerufen von Personal-dienstleister.de, Stand 2025, Entgelttabellen).
Kleines Rechenbeispiel zur Orientierung:
Wenn Du in EG 3 mit 16,21 € pro Stunde startest, erhältst Du in einer Branche mit Zuschlag zum Beispiel bei +1,5 % schon 16,45 € und bei +3,0 % sogar 16,70 €. Die genauen Beträge teilen wir dir immer vor Beginn deines Einsatzes mit.
Arbeitszeit, Zeitkonto & Zuschläge – so bleibt's fair im Alltag
- Arbeitszeit: Im Tarif üblich sind 35 Std. pro Woche (durchschnittlich über 12 Monate). Passt der Kundenbetrieb mit längerer Wochenarbeitszeit zu Dir, kann das vertraglich angepasst werden.
- Arbeitszeitkonto: Plus-/Minusstunden werden erfasst (in der Regel maximal 200 Plusstunden, mit Sicherungspflichten ab >150 h). Ausgleich geschieht meist über Freizeit, anteilig auch Auszahlung möglich.
- Mehrarbeit: Zuschlagspflicht ab >15 % über deiner Monats-Sollzeit; +25 % Zuschlag auf das Tarifstundenentgelt.
- Nacht/Sonntag/Feiertag: Zuschläge gemäß Kundenbetrieb, bis zu 25 % (Nacht), 50 % (Sonntag) und 100 % (Feiertage/24. Dezember & 31. Dezember nach 14 Uhr).
- Wegezeit/Übernachtung: Bei sehr langen Anfahrten können Wegezeiten anteilig vergütet bzw. Übernachtungskosten übernommen werden.
Urlaub, Weihnachtsgeld & Vorteil als Gewerkschaftsmitglied
Mitarbeiter in der Zeitarbeit haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, dessen Dauer sich nach der Betriebszugehörigkeit richtet. So steigt der Urlaubsanspruch nach einigen Jahren kontinuierlich an. Zusätzlich gibt es Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, die sich ebenfalls nach der Dauer der Zugehörigkeit berechnen.
Wer zum Beispiel nach sechs Monaten im Betrieb ist, erhält im Jahr 2025 ein Urlaubsgeld von 222,82 €, ab dem zweiten Jahr steigt dieser Betrag auf 334,23 € und ab dem vierten Jahr sogar auf 445,63 €.
Das Urlaubsgeld wird im Juni ausgezahlt, das Weihnachtsgeld im November.
Gewerkschaftsmitglied sein lohnt sich, denn Gewerkschaftsmitglieder bekommen höhere Beträge beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld. (GVP, 2025).
Auszahlung: Urlaubsgeld in der Regel mit der Juni-Abrechnung, Weihnachtsgeld mit der November-Abrechnung.
Jetzt bewerben und von allen Vorteilen profitieren
Was heißt das für Dich als Kandidat konkret?
Du bist kurz vor dem Einsatz oder wartest auf Rückmeldung? Gut zu wissen:
- Transparenz ab Start: Wir sagen Dir vor Vertragsunterschrift, in welcher Entgeltgruppe (EG) Du startest, welche Branchenzuschläge greifen könnten und wie sich Dein Lohn über die Einsatzdauer entwickelt.
- Planbare Rahmenbedingungen: Zeitkonto, Zuschläge und Urlaubsregelungen sind tariflich fixiert – keine Überraschungen.
- Fairnessprinzip: Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz schreibt vor, dass Zeitarbeitnehmer bei den wichtigsten Arbeitsbedingungen gleichgestellt sein müssen. Tarifverträge schaffen dafür klare und rechtssichere Regelungen und ermöglichen durch Branchenzuschläge schrittweise den Übergang zum tariflichen Equal Pay.
Formale Hinweise (Stand 2025)
Die BAP/DGB-Tarifverträge gelten noch bis zum 31. Dezember 2025. Ab dem 01. Januar 2026 werden sie durch die DGB/GVP-Tarifwerke ersetzt. Für Dich ändert sich dadurch nichts an den Schutzregelungen. Die Entgelttabellen sind nach Stufen geordnet (Oktober 2024 / März 2025). Wir berücksichtigen dabei immer den für Dich aktuell gültigen Satz.
Die Entgelttabellen haben Stufen (Oktober 2024 / März 2025). Wir rechnen stets mit dem für Dich aktuellen Satz.
FAQ rund um den BAP Tarifvertrag
Dieser Vertrag des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister regelt u. a. Eingruppierung (EG1–EG9), Entgelte, Arbeitszeit/Arbeitszeitkonto, Zuschläge, Urlaub & Sonderzahlungen – und er gilt für tarifgebundene Unternehmen wie Adecco.
In der Zeitarbeit gibt es eine eigene Lohnuntergrenze. Seit dem 01. März 2025 beträgt diese 14,53 € pro Stunde. Damit liegt sie deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 €.
Nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit – nicht nach Ausbildungstitel. Beispielwerte ab 01. März 2025:
• EG1: 14,53 €
• EG3: 16,21 €
• EG5: 19,21 €
Prozentaufschläge je Einsatzdauer beim selben Kundenbetrieb. Je nach Branche Stufen (z. B. 15 % → 20 % → 30 % → 45 % → 50 % → 65 %). Spätestens nach 15 Monaten: tarifliches Equal Pay.
Equal Pay bedeutet, dass Du ab diesem Zeitpunkt den gleichen Lohn erhältst wie vergleichbare Mitarbeiter der Stammbelegschaft im Kundenbetrieb. Und ja – Du erhältst es automatisch: Entweder über den Branchenzuschlagstarifvertrag in der letzten Stufe (nach 15 Monaten) oder, falls für Deinen Einsatz kein Branchenzuschlagstarifvertrag gilt, dann gesetzlich bereits nach 9 Monaten.
Regel: 35 Std./Woche (151,67 Std./Monat). Abweichungen sind möglich. Dein Zeitkonto erfasst Plus- und Minusstunden (max. 200 Plusstunden). Dein Guthaben ist immer abgesichert – ab 150 Stunden sogar mit besonderen Sicherungsvorschriften.
Wenn Deine Monats-Sollzeit um >15 % überschritten wird: +25 % auf das Tarifstundenentgelt.
- Nacht: bis 25 %
- Sonntag: bis 50 %
- Feiertag / 24.12. & 31.12. nach 14 Uhr: bis 100 %
(abhängig vom Kundenbetrieb, tariflich begrenzt)
- Ab 6. Monat: 222,82 €
- Ab 4. Jahr: 445,63 €
- DGB-Mitglieder: bis 557,04 €
Weihnachtsgeld analog, meist Auszahlung im November.
Ja, bei der Durchschnittsberechnung der letzten 3 Monate werden tarifliche Bestandteile und Branchenzuschläge berücksichtigt.
Plusstunden werden ausgezahlt.
Minusstunden können bei Eigenkündigung bis 35 Std. verrechnet werden (wenn Nacharbeit nicht möglich ist).
Ja – sofern für den Einsatz kein Branchenzuschlagstarifvertrag gilt: +1,5 % nach 9 Monaten und +3,0 % nach 12 Monaten ununterbrochener Tätigkeit beim gleichen Kunden. (Quelle: Entgelttarifvertrag BAP/DGB, Stand 2025)
Die Entgelttabellen gelten aktuell ab 01.10.2024 bzw. 01.03.2025. Ab dem 30.09.2025 kann der Entgelttarifvertrag neu verhandelt werden – wie in der Vergangenheit üblich, werden die Entgelte dann regelmäßig überprüft und angepasst. Für Dich gilt immer der aktuelle, verbindliche Tarifstand.