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Kündigung der Branchenzuschlagstarifverträge der IG Metall zum 30.09.2025

  Geposted: 28.07.2025     Lesezeit: 3 Min
IG Metall

Auswirkungen der Kündigung auf die Personaldienstleistungsbranche

Die Zeitarbeitsbranche bewegt sich in einem vielschichtigen tariflichen Umfeld. Mit der zum 30. September 2025 angekündigten Kündigung der Branchenzuschlagstarifverträge durch die IG Metall steht eine Phase der tariflicher Neuverhandlungen bevor. Diese Entwicklung bietet Anlass, sich frühzeitig mit möglichen Veränderungen in der Personalplanung uns den Vergütungsstrukturen auseinanderzusetzen.

Hintergrund der Kündigung

Die IG Metall hat alle mit ihr abgeschlossenen Branchenzuschlagstarifverträge zum 30.09.2025 gekündigt, darunter insbesondere die Verträge für folgende Branchen:

• Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME)

• Holz- und Kunststoffindustrie

• Textil- und Bekleidungsindustrie

Diese Branchenzuschlagstarifverträge regeln tarifliche Zuschläge für Zeitarbeitarbeitnehmende in diesen Industrien, die sich mit der Einsatzdauer erhöhen. Die Kündigung dieser Verträge hat daher direkten Einfluss auf die Personalplanung und Vergütung in diesen Bereichen.

Konkrete Forderungen in diesem Zusammenhang liegen bislang nicht vor. Die Branchenzuschlagstarifverträge sehen generell vor, Zeitarbeitnehmende je nach Einsatzdauer in den Kundenbetrieben gestaffelte Zuschläge auf das Entgelt zu zahlen. Die Höhe dieser Zuschläge variiert dabei je nach Branche: So beträgt der Zuschlag in der Metall- und Elektroindustrie nach 15 Monaten Einsatzdauer bis zu 65 Prozent des zugrundeliegenden Stundenentgelts, während er in der Textil- und Bekleidungsindustrie in der höchsten Stufe beispielsweise bei 27 Prozent liegt.

Mit Kündigung von Seiten der IG Metall verlieren die o. g. Branchenzuschlagsregelungen nach Ablauf des Vertrags ihre Gültigkeit, sofern keine Einigung auf eine Verlängerung oder neue Tarifverträge zustande kommt.

Bedeutung für die Personaldienstleistungsbranche

Die auf diese Weise ausgelöste Tarifentwicklung bringt für die Personaldienstleistungsbranche mehrere Herausforderungen und zugleich Chancen mit sich:

• Neuverhandlungen stehen an: In der Folge der Kündigung werden Tarifvertragsparteien erneut Verhandlungen aufnehmen, um die zukünftige Ausgestaltung von Zuschlagstarifen zu definieren. Dabei können sowohl die Höhe der Zuschläge als auch weitere tarifliche Konditionen angepasst werden.

• Unsicherheiten in der Übergangsphase: Bis zu einer neuen tarifvertraglichen Einigung kann eine Phase erhöhter Unsicherheit entstehen, die eine strategische, vorausschauende Personal- und Kostenplanung erschwert.

• Entgelttarifverträge bleiben grundlegend: Parallel zu den Branchenzuschlagstarifverträgen laufen die derzeit noch gesondert für Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) und Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) geltenden Entgelttarifverträge weiter, die das Grundentgelt regeln. Diese Verträge wurden ebenfalls gekündigt und werden ebenfalls zeitnah neu verhandelt.

• Regulatorische Entwicklungen: Ergänzend sind gesetzliche Anpassungen relevant, beispielsweise die Festsetzung von Lohnuntergrenzen in der Arbeitnehmerüberlassung. Diese gesetzlichen Vorgaben orientieren sich an den tariflichen Entgeltabschlüssen und folgen somit dem Tarifabschluss. Solche Regelungen prägen die Vergütungslandschaft und sind Teil laufender tariflicher Diskussionen.

Neue Tarifstrukturen: Perspektiven für Unternehmen und Mitarbeitende

Die Kündigung der Branchenzuschlagstarifverträge markiert den Beginn einer Phase, in der neue tarifliche Regelungen ausgehandelt werden. Für alle Beteiligten eröffnet sich damit die Möglichkeit, zeitgemäße und zukunftsfähige Tarifstrukturen zu gestalten, die den aktuellen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Anforderungen Rechnung tragen.

Parallel zu dieser Entwicklung wurden bereits für Oktober 2024 und März 2025 deutliche Lohnerhöhungen in der Zeitarbeit vereinbart: Die Entgelte sind in diesem Kontext in zwei Stufen um insgesamt 7,5 Prozent gestiegen, sodass der Mindestlohn in der Branche ab März 2025 bei mindestens 14,53 Euro pro Stunde liegt – deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn. Ergänzt werden diese Verbesserungen durch gestaffelte Branchenzuschläge sowie angehobenes Weihnachts- und Urlaubsgeld, die zur Attraktivität und Motivation der Beschäftigten in den Branchen beitragen, für die entsprechende Branchenzuschlagstarifverträge verhandelt wurden.

Vor diesem Hintergrund stellt die Zeitarbeit weiterhin ein unverzichtbares Instrument dar, das Unternehmen dabei unterstützt, flexibel auf Marktanforderungen zu reagieren. Personaldienstleister wie Adecco übernehmen hierbei eine entscheidende Rolle als verlässliche Partner, die durch kontinuierliche Markt- und Tarifbeobachtung proaktiv informieren und bedarfsgerechte Lösungen anbieten. So lassen sich Personaleinsätze trotz tariflicher Veränderungen planbar und wirtschaftlich gestalten.

Die tariflichen Anpassungen fördern nicht nur stabile Arbeitsbedingungen für Zeitarbeitnehmende, sondern ermöglichen gleichzeitig den Unternehmen, qualifizierte und engagierte Fachkräfte zu gewinnen und langfristig zu binden – ein wesentlicher Faktor angesichts des allgegenwärtigen Fachkräftemangels. Insgesamt tragen diese Entwicklungen zu einer nachhaltigen Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit aller Beteiligten bei.

Wir bei Adecco beobachten die Entwicklungen im tariflichen Umfeld für die Zeitarbeit kontinuierlich und informieren unsere Kund:innen gerne fortlaufend – so bleibt deren Personalplanung auch in Zeiten des Wandels stets sicher und effizient.

 

 

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