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Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeit, Zeitarbeit: Was ist der Unterschied?

Gepostet am 15.03.2023
Mann am Schreibtisch blickt fragend in die Luft.

Im Personalwesen gibt es einige Begriffe, die vielleicht auf den ersten Blick verwirrend sein könnten. Wir haben die wichtigsten Informationen und Unterschiede im folgenden Artikel kurz und einfach zusammengefasst.

Im Personalwesen gibt es einige Begriffe, die vielleicht auf den ersten Blick verwirrend sein könnten – so wie z. B. Zeitarbeit, Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung. Wie unterscheiden sie sich voneinander? Wir haben die wichtigsten Informationen im folgenden Artikel kurz und einfach zusammengefasst.

Gleiche Bedeutung, unterschiedliche Wirkung

Welches Bild haben die Menschen von Zeitarbeit? Offenbar ein unklares und von Vorurteilen behaftetes: In einer jüngst durchgeführten Civey-Umfrage war die Hälfte der Befragten (55 %) der Meinung, dass zwischen Zeitarbeit und Leiharbeit ein Unterschied besteht, und nur 8,1 % assoziierten hoch qualifizierte Tätigkeiten mit Zeitarbeit. Diese Vorstellungen entsprechen nicht der Wirklichkeit: Leiharbeit, Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung (kurz: ANÜ), aber auch Mitarbeiterüberlassung, Personalleasing und Temporärarbeit bezeichnen alle ein und dasselbe Arbeitsmodell. Doch in unterschiedlichen Bereichen werden bestimmte Begriffe bevorzugt verwendet:

Der Begriff Arbeitnehmerüberlassung bezieht sich auf das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und wird eher im gesetzlichen und geschäftlichen Sprachgebrauch verwendet.

Die Bezeichnung Leiharbeit wird meist von Kritiker:innen dieser Arbeitsform benutzt, die negative Assoziationen auslösen wollen. Denn wenn vom „Verleihen“ menschlicher Arbeit die Rede ist, denken viele an Sklaverei oder Ausbeutung. Im Gegensatz dazu hört sich „Zeitarbeit“ positiver an und geht mit der Vorstellung von einer modernen und flexiblen Arbeitsweise einher. Dieser Begriff wird vor allem im öffentlichen Bereich, in der Politik und in den Medien benutzt.

Warum sollte der Begriff Leiharbeit vermieden werden?

Wie schon erwähnt, schwingt bei dem Wort „Leiharbeit“ immer die Vorstellung mit, dass Mitarbeitende ausgeliehen werden und nach ihrem Einsatz wieder ohne Arbeit dastehen. Das ist schlichtweg falsch: Zeitarbeitnehmer:innen werden zwar in zeitlich begrenzte Einsätze bei verschiedenen Unternehmen vermittelt, sind jedoch beim Personaldienstleister fest angestellt und genießen allen Rechte und Benefits wie andere Arbeitnehmende. So bekommen Zeitarbeitnehmer:innen ihr normales Gehalt weiter gezahlt, auch wenn es gerade keinen Arbeitsauftrag für sie gibt, und stehen unter dem gesetzlichen Kündigungsschutz.

Zeitarbeit ist zeitgemäß

Zeitarbeit ist eine moderne und zukunftsfähige Beschäftigungsform, der leider oft die nötige Anerkennung fehlt. Dabei bringt sie viele Vorteile mit sich, von denen sowohl Arbeitgebende als auch Mitarbeitende profitieren.

Unternehmen können flexibel auf wechselnde Wirtschaftslagen, Personalengpässe oder Auftragsspitzen reagieren. Zeitarbeiter:innen können ihre Arbeit so planen, dass sie ihre individuellen Bedürfnisse erfüllt. Sie sammeln wertvolle Erfahrungen, knüpfen neue Kontakte und bauen ihre Fähigkeiten weiter aus. Nicht selten ergibt sich auch die Möglichkeit, am Ende des Einsatzes in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden, wenn auf beiden Seiten Interesse und Bedarf besteht.

Es ist übrigens nur ein weiteres Vorurteil, dass sich Zeitarbeit überwiegend auf geringqualifizierte Tätigkeiten beschränkt. Auch Fachkräfte aus dem Finanz- und Rechnungswesen, der IT oder dem kaufmännischen Bereich arbeiten oft ganz bewusst in Zeitarbeit, weil sie dadurch ihre Arbeitszeiten flexibler gestalten können.

Wie unterscheidet sich Personalvermittlung von Arbeitnehmerüberlassung?

Viele denken, dass Personalvermittlung ein weiteres Synonym für Zeitarbeit ist. Doch das stimmt nicht. Bei einer Personalvermittlung (auch Direktvermittlung genannt) suchen Personaldienstleister für ein bestimmtes Unternehmen gezielt eine:n Kandidat:in für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Der Vertrag wird zwischen Ihnen und dem Unternehmen abgeschlossen, das Sie fest bei sich anstellt und Ihnen auch Ihr Gehalt zahlt. Personaldienstleister wickeln also nur den Bewerbungsprozess für das Unternehmen ab, mit dem Vertragsabschluss ist ihr Einsatz beendet.

Welches Arbeitsmodell entspricht eher Ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen? Möchten Sie von der Sicherheit einer Festanstellung im Rahmen der ANÜ profitieren und in wechselnden Einsätzen in verschiedene Unternehmen hineinschnuppern oder gleich direkt bei Ihrem Wunschunternehmen durchstarten? Oder können Sie sich nicht entscheiden? Wir bieten beide Möglichkeiten an. Stöbern Sie doch mal durch unsere aktuellen Jobangebote oder schauen Sie bei einer unserer Niederlassungen vorbei. Unsere Kolleg:innen beraten Sie gerne.

 


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