Vollzeitbeschäftigte in der Zeitarbeit können für die Zeiten ihres Einsatzes im Jahr 2024 eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von bis zu 2300 Euro erhalten. Für Teilzeitbeschäftigte gilt entsprechend eine anteilige Inflationsausgleichsprämie, die sich an ihrer vertraglichen Arbeitszeit bemisst.
Update: Im Nachgang der Tarifverhandlungen mit der IG Metall zur Inflationsausgleichsprämie (IAP) in der Metall- und Elektrobranche konnte die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) Anfang Juli 2023 nun auch eine Einigung mit der IG Bergbau, Chemie und Energie (IGBCE) erzielen. Damit gelten künftig die gleichen Rahmenbedingungen auch für die Chemische Industrie (TV BZ Chemie), die Papier erzeugende Industrie (TV BZ PE – gewerblich), die Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk), den Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS) und die Kunststoff verarbeitende Industrie (TV BZ Kunststoff).
Die Neufassung der jeweiligen Tarifverträge betrifft wie auch in der Metall- und Elektrobranche sowohl die Inflationsausgleichsprämie (IAP) für 2024 als auch die Veränderung der ersten Stufe der Branchenzuschlagstarife zum 1. September 2023.
Vollzeitbeschäftigte können für die Zeiten ihres Einsatzes in der Metall- und Elektroindustrie im Jahr 2024 eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von bis zu 2300 Euro erhalten. Für Teilzeitbeschäftigte gilt entsprechend eine anteilige Inflationsausgleichsprämie, die sich nach dem Verhältnis ihrer vertraglichen Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit bemisst.
Darauf haben sich am 18. Juni 2023 die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), die aus dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) besteht, in den Verhandlungen zum Tarifvertrag über Branchenzuschläge in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) mit der IG Metall geeinigt.
Die Inflationsausgleichsprämie wird gestaffelt in den Monaten Januar bis November 2024 mit den jeweiligen Monatsabrechnungen gezahlt: Im Januar 300 Euro, in den Monaten Februar bis November 200 Euro, sofern bestimmte Voraussetzungen wie eine Betriebszugehörigkeit von fünf Monaten und eine Einsatzzeit von mindestens einem Monat in Betrieben des Geltungsbereichs des TV BZ ME erfüllt sind.
Der seitens der IG Metall zum 30. Juni 2023 gekündigte TV BZ ME wird zum 1. Juli 2023 wieder in Kraft gesetzt. Ab 1. September 2023 gilt hier folgende Anpassung: Stufe 1 des Branchenzuschlags wird bereits ab Einsatzbeginn bis zum Ablauf des dritten vollendenten Monats gezahlt, statt wie bisher ab der sechsten vollendeten Woche.
Die übrigen Tarifvertragsswerke sowie der Tarifvertrag Leih- und Zeitarbeit (TV LeiZ), der die Möglichkeit einer längeren Höchstüberlassungsdauer von Zeitarbeitskräften erlaubt, waren nicht Gegenstand der Verhandlungen und bestehen weiter wie bisher.
Am 13. Januar 2023 hatten sich die Tarifvertragsparteien – die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) bestehend aus den Arbeitgeberverbänden BAP und IGZ auf Arbeitgeberseite und die Tarifgemeinschaft Leiharbeit des DGB auf der Arbeitnehmerseite – auf einen neuen Tarifabschluss des Entgelttarifvertrags BAP (ETV BAP) geeinigt, nachdem dieser aufgrund der Kündigung der Gewerkschaften zum 31.12.2022 ausgelaufen war.
Das Ergebnis sah eine Erhöhung des Entgeltes für die Entgeltgruppen 3 bis 9 des Entgelttarifvertrages BAP (ETV BAP) sowie eine Ergänzung im Manteltarifvertrag vor. Die Entgelterhöhung ist zum 1. April 2023 in Kraft getreten. Die Stundenentgelte für die Entgeltgruppen 1 bis 2b waren bereits im Juni 2022 verhandelt worden.
Im Rahmen des Tarifabschlusses wurde keine Einigung bezüglich der Inflationsausgleichsprämie erzielt, sodass den DGB-Gewerkschaften für das Jahr 2023 vor diesem Hintergrund ein Sonderkündigungsrecht bezüglich der Branchenzuschlagstarifverträge mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist eingeräumt wurde.
Die IG Metall hat Mitte April 2023 von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und den Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) zum 30.6.2023 gekündigt, wobei die die Tarifverhandlungen dennoch fortgesetzt wurden.
Seit dem 1. November 2012 gelten Branchenzuschlagstarifverträge (TV BZ), die Zeitarbeitnehmende ab vier bzw. sechs Wochen Zuschläge auf die tariflich vereinbarten Entgelte gewähren. Die Höhe der Zuschläge steigt mit der Einsatzdauer.
Ziel ist es, faire Arbeitsbedingungen und angemessene Entlohnung für Zeitarbeitnehmende sicherzustellen. Der Branchenzuschlagstarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie (BZ TV M&E) regelt einen Zuschlag auf die Entgeltgruppen des BAP-/IG Metall-Tarifvertrages.
2012 wurden von der IG Metall die Tarifverträge Leih- und Zeitarbeit (TV LeiZ) mit den Arbeitgeberverbänden der Metall- und Elektroindustrie abgeschlossen. Der Tarifvertrag Leih- und Zeitarbeit regelt die Möglichkeit einer längeren Höchstüberlassungsdauer.
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